Hausaufgabenkonzept

Grundlage für den Umgang mit Hausaufgaben sind die Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg (Abschnitt 2/11). Dort heißt es:

 

(1) Die Ergebnisse der Hausaufgaben sind in den Unterricht einzubeziehen. Die Anfertigung der Hausaufgaben ist regelmäßig zu überprüfen.

 

(2) Hausaufgaben können nur dann bewertet werden, wenn

 

1. die zu erbringenden Schülerleistungen in der Schule dargeboten werden,

 

2. die zu erbringenden Schülerleistungen zum Gegenstand einer Leistungserhebung gemacht werden,

 

3. die zu erbringenden Schülerleistungen auf andere Weise eindeutig zugeordnet werden können oder

 

4. die mögliche Unterstützung durch Dritte im Rahmen der Gewichtung der erreichten Note berücksichtigt wird.

 

Diese Vorgaben werden von den Lehrerinnen und Lehrern täglich umgesetzt.

 

Ziel der Anfertigung von Hausaufgaben soll es sein, dass die Schülerinnen und Schüler das im Unterricht erlernte eigenständig anwenden und vertiefen. In besonderen Fällen dienen die Hausaufgaben der Vorbereitung von neuem Unterrichtsstoff oder der Erweiterung des Wissens in einem bestimmten Themengebiet.

 

Die Erledigung der Hausaufgaben ist demnach Grundlage für anhaltenden Lernerfolg und Voraussetzung nachhaltigen Lernens. Für die Kontrolle der erteilten Hausaufgabe sind allerdings nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer verantwortlich, sondern selbstverständlich auch die Eltern. Ohne die aktive Unterstützung durch die Erziehungsberechtigten wird eine effektive Erledigung der Hausaufgaben nicht möglich sein.

 

Hausaufgaben, die nicht erledigt wurden, werden von dem jeweiligen Lehrer in einem gesonderten Heft, welches immer im Klassenbuch zu finden ist, notiert. Bei häufigem Vergessen werden die Eltern der betreffenden Schülerinnen und Schüler informiert. Sollten die Hausaufgaben auch dann noch unregelmäßig oder gar nicht erfüllt werden, findet ein klärendes Gespräch zwischen Eltern, Schüler und Lehrer (ggf. unter Teilnahme der Schulleitung) statt.

 

Die Anfertigung (oder auch Nichtanfertigung) der Hausaufgaben findet sich bei der Einschätzung des Arbeits- und Sozialverhaltens durch die jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer wieder.

 

Stand: Juli 2024